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Sie stehen kurz vor der Übernahme Ihrer Neubauimmobilie und benötigen professionelle Unterstützung?
Dann sollten Sie zur Bauabnahme einen Bausachverständigen dazu holen, denn die Abnahme ist die wichtigste vertragliche Zäsur im Ablauf eines Bauvorhabens. 

Mit ihr endet das Arbeits- und Erfüllungsstadium und es beginnt der Gefahrenübergang vom Bauträger/Bauunternehmer zum Bauherrn/Käufer, die Gewährleistungsfrist beginnt und der Bauträger/Bauunternehmer kann die Schlussrechnung stellen

Oftmals wird die Abnahme bei Bauvorhaben immer wieder sträflich vernachlässigt und gerichtliche Auseinandersetzungen können daraus resultieren.

Wird eine Abnahme nicht schriftlich niedergelegt und werden nicht alle Mängel und Unstimmigkeiten protokolliert, sind späterer Auseinadersetzungen die Folge und ist die Klärung der Schuldfrage nicht selten schwierig.

Des Weiteren treten immer wieder Differenzen und unterschiedliche Ansichten beider Parteien darüber auf, was unter einer Mangelfreiheit zu verstehen ist und was nicht.

Der Bauherr/Käufer sieht es aus der Sicht seines Eigentums und ist mit den meist optischen Mängeln unzufrieden. Der Bauträger/Bauunternehmer weist gerne auf die Toleranzen im Hochbau und der handwerklichen Kunst hin.

Aber was ist hinnehmbar und was muss geduldet werden und was nicht?

Muss die frisch gestrichene Wand, die im Streiflicht scheckig aussieht, nun nachgearbeitet werden oder nicht?

Müssen das schiefe Fugenbild und die vielen Überzähne im Fliesenbereich hingenommen werden?

Was ist mit den Krater in der Fensterscheibe oder der schlecht ausgeführten Putzverarbeitung?

Oft treten erst bei der Abnahme Fragen auf, bei denen der Bauherr/Käufer schnell überfordert ist und er nimmt nicht selten Mängel hin, die er nicht hinnehmen müsste.

Nicht selten steht der Druck des Bauherrn/Käufer dahinter, einziehen zu müssen, was der Bauträger/Bauunternehmer oft ausnutzt und den Bauherrn/Käufer unter Druck setzt und die Abnahme schnell vollziehen lässt.

Als Bausachverständiger ist man als unabhängier technischer Beurteiler dabei und sieht dieses nicht aus subjektiver Sicht, sondern aus objektiver Sicht und ist nicht selten der Schlichter in dem angespannten Verhältnis zwischen Bauherrn/Käufer und Bauträger/Bauunternehmer.

Als EU-zertifizierter Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden (DIN EN ISO / IEC 17024) und  personenzertifizierter Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden und Bewertung von unbebauten & bebauten Grundstücken (PersCert TÜV Rheinland) stehe ich Ihnen bei der Abnahme zur Seite und bilde die fachliche Schnittstelle zu dem Bauunternehmen oder den Bauträgern.